EU-Taxonomie und Berichtspflicht – was Finanzdienstleister und Unternehmen jetzt wissen müssen

Ein Versuch, die aktuelle Lage zusammenzufassen.

HINWEIS:

CSR-Ce, in Persona: Alka Celić, ist weder befugt noch in der Lage, eine rechtliche Auskunft zu erteilen. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Branchenverband oder die aufsichtsrechtliche Behörde. Dieser Artikel hier versucht lediglich Recherchiertes zusammenzufassen, das derzeit (Stand: 01.12.2021) im Internet zugänglich ist.

EU-Taxonomie – was ist das?

Die EU-Taxonomie ist eine Klassifizierung, die festlegt, welche Wirtschaftsaktivitäten ökologisch nachhaltig sind. Sie finden diesen songenannten EU Taxonomy Compass in Form einer Excel-Tabelle auf der Website der EU. Sie spielt eine wichtige Rolle dabei, den EU Green Deal voranzutreiben. Sie soll Unternehmen, Investoren und politischen Entscheidungsträgern bei der Definition helfen, wann und inwiefern wirtschaftliche Tätigkeiten ökologisch nachhaltig sind.

Wie der DNK auf seiner Website schreibt ist „die Taxonomie […] zunächst auf Aktivitäten ausgerichtet, die auf die sechs in der Taxonomie vereinbarten Umweltziele einzahlen“:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  4. Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

Eine Wirtschaftstätigkeit ist dann konform zur Taxonomie, wenn

  • sie einen wesentlichen Beitrag zu einem der Umweltziele leistet
  • sie keine anderen Umweltziele beeinträchtigt
  • Mindeststandards für Arbeits- und Menschenrechte eingehalten werden.

Wer muss berichten und ab wann?

Ab dem 1.1.2022 für das Berichtsjahr 2021 – also quasi ab sofort:

  • Finanzmarktteilnehmer, die unter das CSR-RUG fallen
  • Unternehmen, die unter das CSR-RUG fallen

Ab dem 1.1.2024 für das Berichtsjahr 2023:

  • Alle Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer, die ab 2023 unter die erweiterte Berichtspflicht mach CSRD fallen werden.

Was müssen Finanzmarktteilnehmer nach der EU-Taxonomie für ein nachhaltiges Finanzwesen (Sustainable Finance) berichten?

Für jedes relevante Finanzprodukt, das sie anbieten, müssen sie angeben:

  • ob die Taxonomie bei der Bestimmung der Nachhaltigkeit des Produkts verwendet wurde und
  • in welchem Umfang die Taxonomie bei der Bestimmung der Nachhaltigkeit des Produkts verwendet wurde.
  • welchen Anteil die Investments haben, die an der Taxonomie ausgerichtet sind – als Prozentsatz des Portfolios, des Gesamtinvestments oder der Fonds
  • die Information, ob es sich bei den Finanzprodukten um eine „enabling“ oder „transition“-Aktivität handelt

Was müssen Unternehmen nach der EU-Taxonomie für ein nachhaltiges Finanzwesen (Sustainable Finance) berichten?

Berichtspflichtige Unternehmen müssen konkret messbar darlegen, welcher Anteil des eigenen Umsatzes, der eigenen Kosten und der eigenen Investitionen EU-Taxonomie-konform sind.

Das heißt:

  • Anteil des Umsatzes mit Aktivitäten, die die Kriterien der Taxonomie erfüllen
  • Die Investitionen (Capex) in bzw. für Aktivitäten nach den Kriterien der Taxonomie
  • Die Ausgaben (Opex) in bzw. für Aktivitäten nach den Kriterien der Taxonomie

Welche Tools bietet die EU-Kommission an?

Auf der Website der EU-Kommission gibt es eine ausführliche Beschreibung der EU-Taxonomie.

Hinzu kommt der EU Taxonomie Compass (Erläuterungen), der die EU-Kriterien für klimafreundliche Maßnahmen auflistet, die

  • Emissionen vermeiden (Mitigation) oder
  • Anpassungen an den Klimawandel herbeiführen (Adaption)

aufgelistet nach Branchen, in die investiert wird.

Was macht das DNK-Büro?

Das DNK-Büro hat ein Gutachten zur Integration des EU-Taxonomie in die DNK-Erklärung in Auftrag gegeben.

Ergebnisse:

  • Die gute Nachricht: Die EU-Taxonomie wird in die DNK-Erklärung integriert werden können. Das DNK-Büro breitet gerade entsprechende Arbeitshilfen vor.
  • Die etwas schlechtere Nachricht: Noch ist nicht klar, wie dies konkret aussehen wird. Das DNK-Büro hat für Anfang 2022 (voraussichtlich wird es Februar werden) ein überarbeitetet Word-Template in Aussicht gestellt.

Was heißt das jetzt für Ihre DNK-Erklärung 2021 bzw. Ihren Nachhaltigkeitsreport 2021?

  1. DNK-Erklärung (Nachhaltigkeitsreport) weiter vorbereiten:
    • Wenn Sie bereits im Erstellungsprozess für die DNK-Erklärung/den Nachhaltigkeitsreport 2021 sind, dann machen Sie einfach weiter. An den bestehenden zu berichtenden Kriterien wird sich nichts ändern.
    • Sobald das neue Template (des DNK) vorliegt, können Sie die fehlenden Informationen zur EU-Taxonomie nachtragen.
  2. Anteil am Umsatz, Capex & Opex:
    • Versuchen Sie sich ein Bild davon zu machen, wie sich
      • die Anteile des Umsatzes
      • die Investitionen und
      • die Ausgaben nach den Kriterien der Taxonomie gestalten (sofern zutreffend)

Alles ziemlich vage?

Ja – leider. Auch die Nachhaltigkeits- und CSR-Experten sind noch nicht sicher, wie so ein Bericht konkret aussehen wird. Eine klare Beschreibung von Inhalt, Methodik und Darstellung im Nachhaltigkeitsreport ist noch offen. Wir hoffen alle auf das ergänzte DNK-Template bzw. auf überarbeitete Arbeitshilfen anderer Berichtsstandards.

Wo kann ich mehr dazu lesen?

  • Und wer sich mit dem Amts-Englisch der EU etwas schwer tut findet hier eine Online-Übersetzungshilfe von höchster Qualität: https://www.deepl.com/translator