Stakeholder einbindenBürgerbeteiligung oder Mitarbeitereinbindung: Darauf kommt es an 

Ihr Partner hat beschlossen, dieses Jahr geht es nach Thailand. Ticket und Hotel sind schon gebucht. Tolle Sache – nur leider hat er eins vergessen: Sie zu fragen, ob Sie das auch möchten. Sie sind ziemlich sauer und es kommt zum Ehekrach.

Vielleicht wären Sie wirklich gerne nach Thailand geflogen. Und vielleicht hätten Sie sich genau für dieses Hotel entschieden. Aber Sie wären gerne gefragt worden, nicht wahr? Es dauert eine ganze Weile, bis der Haussegen wieder gerade gerückt ist.

Und genauso verhält es sich beim Stakeholderdialog: Die Stakeholder werden gerne vorher gefragt.

Windkraftgegner sind nicht zwingend Gegner der neuen Energien. Aber…

Die Gegner von Windenergieanlagen machen es den Beteiligten nicht leicht, die Energiewende voranzutreiben. Ihre Haltung („Not in my front yard!“) verunsichert diejenigen, die neutral bis positiv eingestellt sind. Dabei sind sich im Grunde doch alle einig: Die Energiewende muss sein! Nur über die Art der Umsetzung scheiden sich die Geister.

Auf den Windenergietagen 2018 vom 6. bis 8. November in Linstow kam ich mit vielen Kommunikationsspezialisten und Windparkbetreibern ins Gespräch. Alle hatten eine Geschichte zu erzählen, wie eines ihrer Projekte fast gescheitert oder gänzlich gescheitert ist, weil sich Bürgerinitiativen vor Ort gewehrt haben. Und immer war es der gleiche Tenor: „Wir haben zu spät angefangen zu kommunizieren.“ Die Pläne waren meist schon sehr weit fortgeschritten und manch einer war der Überzeugung erlegen, wenn die Bundesnetzagentur eine Genehmigung für den Bau einer Windkraftanlage erteilt, sind die betroffenen Bürger schon mit eingebunden worden. Aber dem war leider nicht so.

Dabei ist es gar nicht so schwierig, die Anspruchsgruppen rechtzeitig ins Boot zu holen. Beim Stakeholderdialog – egal ob es um den Bau einer Windenergieanlage oder um tiefgreifende Veränderungen im Unternehmen geht – gilt ein wichtiger Grundsatz:

Die Betroffenen erwarten Beteiligung!

Beteiligung bedeutet hier vor allem Mitsprache. Stakeholder möchten gehört und ernst genommen werden. Ihre Ansprüche (daher auch „Anspruchsgruppen“) möchten sie im Prozess der Projektentwicklung widergespiegelt sehen. Für sie ist es entscheidend, also wesentlich, um in der Terminologie des CSR-Managements zu bleiben, dass sie das Projekt mitgestalten können.

Im Grunde ist dies keine neue Erkenntnis. Aber die Realität zeigt, dass dieser Grundsatz sehr häufig missachtet wird. Projekte scheitern häufig daran, dass Stakeholder nicht oder erst sehr spät eingebunden wurden. Am besten holt man sich also direkt von Anfang an Kommunikationsexperten ins Projektteam. Diese wissen am besten, welche Strategie und Maßnahmen für Ihre Projektziele sinnvoll sind.

Mecklenburg-Vorpommern: Beteiligung per Gesetzt

Übrigens versucht das Land Mecklenburg-Vorpommern durch sein Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz genau hier einen Nutzen für die Anwohner von Windkraftanlagen zu schaffen: Die Bürger müssen nicht nur zeitnah über Bauprojekte informiert werden, sondern finanziell beteiligt werden.

Zwar ist das Gesetz in seiner Formulierung umstritten und hat definitiv Verbesserungsbedarf. So ist der 5 km-Umkreis um die Windenergieanlage relativ schwer einzuhalten, da er Anwohner von Straßen derselben Ortschaften ausschließt, sobald sie sich außerhalb der 5 km befinden. Aber man darf mit Fug und Recht behaupten, dass die Grundidee gut ist: Beteiligung per Gesetz!

Vielleicht könnte dies als gutes Beispiel für Ihre Unternehmensleitlinien gelten:

(Mitarbeiter-)Beteiligung per Gesetz (=Leitlinien). Viel Erfolg!